Hallo zusammen,
nun hat auch wieder mein Bekannter ein Problem. Das [lexicon]Jobcenter[/lexicon] möchte ihn scheinbar unbedingt in der selben Maßnahme sehen, wie bereits einmal zuvor (siehe Thema: Dritter laufender Verwaltungsakt mit Maßnahme eines Bekannten).
Damals hatte er noch das Glück, dass er zuvor 2 Verwaltungsakte erhielt, bevor der Dritte mit der Maßnahme einging und deshalb vom [lexicon]JC[/lexicon] der VA aufgehoben wurde. Leider sind diese VA's mittlerweile ausgelaufen, so dass man sich darauf nicht berufen kann.
Ich habe bereits mit ihm versucht, die aufschiebende Wirkung anordnen zu lassen. Leider trudelte gerade der Beschluss ein, welcher nicht für meinen Bekannten entschied. Das [lexicon]SG[/lexicon] hat aber auch hier ziemlich geschlampt, was aber aus den Unterlagen ersichtlich ist. Mich machte bereits die Frist "3 Tage" zu einer Stellungnahme durch das [lexicon]SG[/lexicon] stutzig - wie sich nun herausstellt berechtigt.
Richtigstellungen zum Beschluss:
- Am 19.07.2013 wurde nicht die Löschung der gespeicherten Sozialdaten beantragt, sondern die Löschung von bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (Telefon, Email, Angabe vom Vermieter, Daten von Mitgliedern einer Verwandtengemeinschaft, Kopien von Kontoauszüge, Personalausweis, Versicherungskarten usw.).
- Seite 4, vorletzter Absatz: Der Antragsteller ist 1982 geboren und nicht 1981.
Dass von meinem Bekannten sämtliche Einwände ignoriert wurden, ist denke ich klar ersichtlich. Aus diesem Grund finde ich auch persönlich die Unterstellung einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung ziemlich daneben. Beschwerde ist zugelassen, weshalb mein Bekannter dies gerne machen würde. Es ist schließlich nicht "mutwillig" oder "missbräuchlich", wenn man die eigene Rechte wahrnehmen möchte.
Mir erscheint es mittlerweile, dass das [lexicon]SG[/lexicon] Oldenburg nicht mehr Qualitativ arbeitet, sondern Quantitativ. Das [lexicon]LSG[/lexicon] Niedersachsen-Bremen dürfte sich für diesen Fall sicherlich auch interessieren.