Unter Bezugnahme auf die Entscheidungen der Sozialgerichte (S 27 AS 1739/16, L 2 AS 2233/16 B und L 2 AS 324/17 B RG) wegen Ablehnung der Prozeßkostenhilfe für einen Verfahren zur Feststellung der Eckregelsatzhöhe ab Januar 2016, wurde die am 19.04.2017 eingelegte Verfassungsbeschwerde wegen Willkürlichkeitsverbot (aus Art. 3 Abs. 1 GG) sowie lat. audiatur et altera pars (Verletzung des rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG) am 09.05.2017 unter dem Az. 1 BvR ***/17 zur Entscheidung angenommen.
Der Justiz ist nämlich nicht gestattet, ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage in das Recht des Bürgers, zu tun und zu lassen was er will, einzugreifen (Art. 2 Abs. 1 GG). Dies ebenfalls unter Bezugnahme der Entscheidung des [lexicon]SG[/lexicon]-Duisburg vom 26.09.16, S 52 SO 93/16 enthaltene Begründung, wonach uns nach gestellten Prozesskostenhilfeantrag in gleicher Sache - Regelbedarfshöhe - mit Beschluss die Beiziehung der angegebenen RAin angeordnet und PKH bewilligt wurde.
Ein deratiges verhalten Verstößt gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (aus Art. 19 Abs. 4 GG), dem Rechtsstaatsgebot (aus Art. 20 Abs. 3 GG) sowie insbesondere wegen Einschränkung und Verletzung der Grundrechte durch öffentliche Gewalt (Art. 19 Abs. 3) d. h. die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (Art. 97 Abs. 1) und Aufgabe der staatlichen Organe ist, Grundrechtsverletzungen nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. [lexicon]BVerfG[/lexicon] im Beschluss des Zweiten Senats vom 06. Juli 2016, 2 BvR 548/16).
Hinweis:
Das Aktenzeichen habe ich beabsichtigt nicht veröffentlicht, damit sich diese selbst ernannten Rechtsberater aus dem elo-forum.org, die zum Massenwiederspruch und Klagen ohne hinreichende Begründungen aufgerufen haben, nicht nur die Sozialgerichte überlasten, sondern darüber hinaus auch die leistungsberechtigten in Schwierigkeiten bringen können (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 [lexicon]SGG[/lexicon]), an der Arbeit anderer nicht noch bereichern.
Ich mag nämlich keine hinterfotzigen Schnüffler, die den Eindruck entstehen lassen, dass die heutige Community nur noch von nationalsozialistischem Gedankengut beeinflusst ist. Nicht zuletzt betitelte der CDU-Politiker Peter Tauber Anfang Februar 2016 diesen Personenkreis, völlig zu Recht, als „Drecksnazis“.
Erinnert mich – nicht Überraschend – an die 29 Richter an NRW-Sozialgerichte, die zuvor in Unrechtskomplexe des „Dritten Reichs“ involviert waren. Wie etwa der populärer Fall Neubauer, der trotz Dutzender unterzeichneter Todesurteile nach dem Krieg Senatspräsident am NRW-[lexicon]Landessozialgericht[/lexicon] in Essen war. – Den Rest wird man sich zusammenwürfeln können.
Kannste Löschen oder lassen Admin, mir egal (s. Signatur)!